Wahlplakate können Verkehrssicherheit gefährden

Jetzt stehen sie wieder überall am Straßenrand: Plakate, auf denen die Parteien im Superwahljahr 2009 um jede Stimme kämpfen. Besonders an Fußgängerampeln, Fahrradwegen oder vielbefahrenen Kreuzungen häufen sich die Aufsteller. Einige versperren den Verkehrteilnehmern die Sicht, lenken vom Verkehrsgeschehen ab und stellen so eine Gefahr für die Verkehrsicherheit dar.
Besonders problematisch sind Plakatständer vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen. Falsch aufgestellt versperren sie die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer. Spielende Kinder verschwinden hinter den Wahlplakaten am Fahrbahnrand und sind für herankommende Fahrzeuge kaum zu sehen. Auch den Fußgängern und Radfahrern wird nicht selten der Blick auf den herannahenden Verkehr genommen. Klein gedruckte Texte oder aufsehenerregende Bilder können die Autofahrer außerdem vom Verkehrgeschehen ablenken.

Falls es aufgrund eines falsch angebrachten Wahlplakats zu einem Unfall kommt, kann dem Aufsteller der Werbetafeln eine Mitschuld angehaftet werden. Der ADAC rät allen Verkehrsteilnehmern zu besonderer Vorsicht. Die Verantwortlichen werden aufgefordert, Wahlwerbung nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufzustellen, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen ist.
Die Kommunen sollten Stichproben durchführen und die Parteien gegebenenfalls darauf hinweisen, falsch positionierte Plakate zu entfernen. Nach der Wahl sind die Parteien dazu aufgerufen, die Wahlplakate schnellstmöglich abzumontieren.