Winterdienst der Stadt Eisenach ist startklar für Eis und Schnee

600 Tonnen Streusalz liegen in den Lagerhallen. 30 städtische Mitarbeiter werden – mit ihren Fahrzeugen oder mit Schneeschiebern ausgestattet – in Wechselschichten auf den Eisenacher Straßen unterwegs sein. Die Winterdienstbereitschaft dauert bis Ende März 2017.

Die Männer des städtischen Winterdienstes sind auf die kalte Jahreszeit vorbereitet. In den Lagerhallen befinden sich 600 Tonnen Streusalz. Hinzu kommen knapp 80 Tonnen Blähschiefer, um die Gehwege bei Glätte damit zu streuen. Außerdem werden mehr als 140 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt. Der Splitt dient zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte. Die drei Fahrzeuge des Bauhofs und zwei Fahrzeuge von externen Firmen stehen ebenfalls parat. Die Lkw werden je nach Wetterlage kurzfristig für den Winterdienst aufgerüstet. Derzeit wird damit noch Mischgut zur Beseitigung von Straßenschäden transportiert.

Noch ist vom Winter nichts zu sehen. Wir wissen aber aus Erfahrung, wie schnell das gehen kann. Daher sind wir schon jetzt gewappnet, sagte Bolko Schumann, Leiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen zum Start der Winterdienstbereitschaft.

Offiziell beginnt sie am 1. November. Bis mindestens Ende März sorgen die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Wechselschichten für verkehrssichere Straßen und Gehwege.

Unser Ziel ist es, dass die Verkehrsteilnehmer die winterlichen Straßen sicher nutzen können. Es bedeutet nicht, dass überall Schnee und Eis vollständig beseitigt werden können, so Schumann.

Eine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht gibt es nicht. Im Paragrafen 49 des Thüringer Straßengesetzes heißt es, dass eine Kommune die öffentlichen Straßen „nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit“ von Schnee zu räumen hat.

Neu: Für den Zeitraum des Winterdienstes (ab 1. November 2017 und bis Ende März 2018) gilt in der Luisenstraße ein Halteverbot für Pkw. Entsprechende Straßenschilder werden aufgestellt. Das Halteverbot wird für den Winter in Kraft gesetzt, sobald der erste Schneefall angekündigt ist. Das Halteverbot ist notwendig, damit der Schneepflug durch die Straße fahren kann.

Wir sind vor einigen Wochen mit dem Schneepflug probehalber durch die Luisenstraße gefahren. Wegen der vielen am Straßenrand geparkten Autos sind wir nicht durchgekommen. Daher ist das Halteverbot notwendig, erklärte Bolko Schumann.

Die Luisenstraße ist wegen der Baumaßnahme in der Johann-Sebastian-Bach-Straße zur Umleitungsstrecke geworden und daher neu in den Tourenplan für den Winterdienst aufgenommen worden.

Sechs Mitarbeiter fahren mit Lkw und Unimog nach einem festgelegten Tourenplan. Bundes- und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet haben Vorrang. Bevorzugt geräumt und gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren. Insgesamt werden mehr als 300 Streckenkilometer betreut. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und auf www.eisenach.de (Bereich „Service“, Menüpunkt „Winterdienst“) eingesehen werden.

Wann wird geräumt?
Der Straßen-Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut. Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 24 Mitarbeiter der Stadt – wie andere Anlieger auch – gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von vier weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt wie im vergangenen Winter ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

Parkverbote beachten
Damit der Schneepflug überhaupt kommt, sind die Parkverbote zu beachten. Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von mehr als drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und im gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen.

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