Winterdienst in der Stadt Eisenach ist startklar

Vom 1. November und bis mindestens Ende März sind die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen wieder in Winterbereitschaft, um für verkehrssichere Straßen und Gehwege zu sorgen. Ziel ist dabei nicht die vollständige Beseitigung von Schnee und Eis, sondern die sichere Nutzbarkeit der Verkehrswege unter winterlichen Bedingungen.

Der Winterdienst auf den städtischen Straßen wird wie im Vorjahr mit drei Fahrzeugen des Bauhofs und zwei Fahrzeugen von externen Firmen durchgeführt. Die Lkw werden je nach Wetterlage kurzfristig für den Winterdienst aufgerüstet. Derzeit wird damit noch Mischgut zur Beseitigung von Straßenschäden transportiert.

Zehn Mitarbeiter fahren in Wechselschichten die Winterdienstfahrzeuge auf festgelegten Streu- und Räumrouten. Die Straßen werden dabei nach einem festgelegten Tourenplan befahren. So haben Bundes- und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Vorrang. Bevorzugt geräumt und gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren. Insgesamt werden über 300 Streckenkilometer betreut. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und auf www.eisenach.de (Bereich „Aktuelles“, Menüpunkt „Winterdienst“) eingesehen werden.

Der Straßen-Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 Uhr bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut.

Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 22 Mitarbeiter der Stadt – wie andere Anlieger auch – gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von vier weiteren Vertragspartnern der Stadt.

An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch die Freihaltung der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee ist außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern, ein Zurückschieben auf die Straße ist nicht gestattet und gefährdet die Verkehrssicherheit. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Die Stadtverwaltung setzt wie im vergangenen Winter ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen lt. Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

Damit der Schneepflug überhaupt kommt bitte Parkverbote beachten
Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von über drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und im Bedarfsfall Falschparker abschleppen zu lassen.

Beim Amt für Tiefbau und Grünflächen sind derzeit 600 Tonnen Streusalz in der Salzhalle eingelagert, hinzu kommen knapp 80 Tonnen Blähschiefer, um die Gehwege bei Glätte damit zu streuen. Außerdem werden über 120 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt, der zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte dient.

Foto: v.l. Bolko Schumann (Leiter Tiefbauamt), Sebastian Ruppert (MA Tiefbauamt), Bernd Weißenborn (Abtleiter Grünflächen im Tiefbauamt) und Ehrenamtl. Beigeordneter Dieter Suck

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