Abgase aus mobilen Kleingeräten werden geregelt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der von Bundesumweltminister Trittin vorgelegten Fassung beschlossen. Die Neufassung erweitert den Anwendungsbereich der Verordnung auf kleinere Fremdzündungsmotoren mit einer Leistung bis zu 18 Kilowatt.

Unter die dadurch neu erfassten Maschinen fallen beispielsweise Rasenmäher, Motorkettensägen, Zerkleinerer und Generatoren. Die Gesetzesnovellierung sieht in zwei Stufen (2004 und 2008) erstmalig Grenzwerte für diese Maschinen vor.

Die Grenzwerte sollen dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern. Fremdzündungsmotoren mobiler Maschinen erzeugen insbesondere Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Diese Schadstoffe sind als Ozonvorläufersubstanzen von Bedeutung und tragen somit zur Bildung von Sommersmog bei.
Der Anteil von mobilen Maschinen an den Emissionen von Kohlenwasserstoffen liegt bei rund zehn Prozent. Davon stammen rund 70 Prozent aus den 2-Takt-Benzinmotoren, die sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich eingesetzt werden. Außer Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden soll die Regelung auch die Kohlenmonoxidemissionen reduzieren.

Die Novellierung setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um.