Änderungen bei der Abfertigung im gewerblichen Warenverkehr

Einrichtung von Zollservicepunkten in Gera, Nordhausen und Suhl

Als Folge der Strukturentwicklung innerhalb der Bundeszollverwaltung werden die Zollämter Gera, Nordhausen und Suhl in ihrer jetzigen Form aufgehoben und am selben Ort Zollservicepunkte errichtet. Diese organisatorische Umstellung erfolgt  zum 1. Juni 2016.

In diesen Zollservicepunkten können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Postsendungen abfertigen lassen. Außerdem bleiben diese Servicepunkte als Kontaktstelle für die Kfz-Steuer erhalten,

teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Erfurt mit. Änderungen wird es hingegen im gewerblichen Warenverkehr geben. Die bisherigen Zuständigkeiten der Zollämter Gera, Nordhausen und Suhl gehen auf die Zollämter Jena, Erfurt und Eisenach über. Abfertigungen im gewerblichen Warenverkehr können ab dem 1. Juni 2016 in Thüringen an den Zollämtern „Am Flughafen“ in Erfurt, in Jena und Eisenach vorgenommen werden.

Alle von der Aufhebung der Zollämter Gera, Nordhausen und Suhl betroffenen Unternehmen werden vom Hauptzollamt Erfurt gebeten, die zollrechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen bzw. -vereinfachungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im gewerblichen Warenverkehr zu prüfen und wenn möglich auch zu nutzen.

Die geänderten Servicezeiten können ab dem 1. Juni 2016 auf der Internetseite www.zoll.de unter der jeweiligen Dienststellensuche abgerufen werden.

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