An Samstagen erst 20 Uhr Ladenschluß

Am 1. Juni 2003 treten bundesweit Änderungen des Ladenschlussgesetzes in Kraft. Dazu erklärte Sozialminister Dr. Frank-Michael Pietzsch (CDU): «Die bisher in der Bundesrepublik geltenden starren Ladenöffnungszeiten waren völlig antiquiert. Die Thüringer Landesregierung hat seit jeher eine Veränderung des Ladenschlussgesetzes gefordert. Die nun gefundene Lösung stellt einen guten Kompromiss dar, weil sie den Geschäftsleuten, die dies selbst wünschen, die Möglichkeit gibt, die Läden samstags bis 20 Uhr zu öffnen und weil gleichzeitig der Schutz der Sonntagsruhe gewährleistet bleibt.»

Ab 1. Juni treten folgende wesentlichen Neuregelungen in Kraft:
– Geschäfte haben die Möglichkeit, an Samstagen bis 20 Uhr zu öffnen.
– Friseurbetriebe werden nicht mehr vom Ladenschlussgesetz erfasst.
– Bei verkaufsoffenen Sonntagen (z. B. bei Volksfesten usw.) brauchen die Läden nicht mehr – wie bisher – am vorhergehenden Samstag um 14 Uhr zu schließen.

Sozialminister Dr. Frank-Michael Pietzsch: «Gerade von der letztgenannten Möglichkeit wird z. B. auch der kommende Thüringentag Anfang Oktober in Mühlhausen profitieren. Dann besteht die Möglichkeit, die Geschäfte am Samstag bis 20 Uhr offen zu halten und – wenn dies gewünscht wird – auch einen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten.»

Nähere Informationen zum neuen Ladenschlussgesetz geben die kommunalen Gewerbeämter.