Aus für 75-Watt-Glühlampe

Zum 1. September 2010 tritt die zweite Stufe einer EG-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Dann dürfen nur noch Lampen in den Handel kommen, die bei einer Leistung von 75 Watt und mehr die Effizienzklasse C oder besser erreichen. Weil sie nur ein Bruchteil der eingesetzten Energie in Licht umwandelt, bedeutet dies praktisch das Aus für die klassische 75-Watt-Glühlampe.

Bereits seit einem Jahr durfte die Industrie keine Lampen mehr ausliefern, die bei einer Leistung von 100 Watt und darüber nicht mindestens die Effizienzklasse C oder besser erreichten. Auch alle mattierten Lampen sind seitdem verboten. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Überhaupt nicht betroffen sind Lampen mit gerichtetem Licht, sogenannte Reflektorlampen. Auch alle Speziallampen etwa in Kühlschränken, Öfen und Lampen mit bestimmten Spezialsockeln sind ausgenommen. Und für alle anderen Einsatzzwecke gibt es genügend Alternativen.

Nur werden sich Verbraucher in Zukunft intensiver mit der Wahl ihrer Leuchtmittel beschäftigen müssen. Unterstützung dabei erhalten sie von den ab 1. September geltenden neuen Informationspflichten auf den Verpackungen. So gibt die Lumenzahl (lm) die Lichtmenge an, die eine Lampe ausstrahlt. Beim Ersatz einer herkömmlichen Glühlampe ist die Lumenzahl ein verlässlicherer Indikator dafür, dass die neue Lampe für ausreichende Helligkeit sorgt als etwa die Wattzahl. Diese bezieht sich nur auf die aufgewendete Energie, die wiederum für die Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheidend ist. Wenn es länger als eine Sekunde dauert, bis eine Lampe 60 Prozent ihrer Helligkeit erreicht hat, muss zukünftig auch die korrekte Anlaufzeit auf der Verpackung stehen. Auch die Angabe von Lebenszeiten, wie häufig An- und Ausschalten möglich ist und anderer Kaufkriterien werden Pflicht.
Je nach Einsatzzweck wird man zwischen sparsamen Halogenlampen, LEDs und den sogenannten Energiesparlampen sorgsam wählen müssen. Unterstützung dabei und bei allen weiteren Fragen rund ums Energiesparen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Unter der Telefonnummer 09001-3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen oder einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren.
In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 03691-670800.

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