Ausbildungszuschuss nur noch bis Ende Juli Auch Reisebüros, Messebauer und Veranstaltungsbranche antragsberechtigt

Im Zuge der anhaltenden schwierigen Situation in der Wirtschaft startete der Freistaat Thüringen auf Anregung der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Mai 2020 das Sonderprogramm “Ausbildungszuschuss”. Seit Anfang Juli können zusätzlich Reisebüros, Messebauer und Unternehmen der Veranstaltungsbranche den Zuschuss erhalten, die Frist zur Antragstellung läuft jedoch nur noch bis 31. Juli 2020.
„Der Ausbildungszuschuss wird Thüringer Unternehmen über die zuständige Kammer ausgezahlt. Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen während der ersten sechs Wochen Kurzarbeit zu verhindern. Denn anders als bei regulären Beschäftigten greift die Kurzarbeiterregelung bei Auszubildenden erst nach einem Zeitraum von sechs Wochen“, erklärt Tobias Krombholz, Teamleiter Ausbildung bei der IHK Erfurt.
Für den Zuschuss antragsberechtigt sind jene Ausbildungsbetriebe, die von behördlichen Schließungsverfügungen unmittelbar betroffen waren. „Seit Anfang Juli können nunmehr auch Reisebüros, Messebauer und Unternehmen der Veranstaltungsbranche einen Antrag stellen“, so Krombholz weiter.
Beantragt werden könne ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Bruttoausbildungsvergütungen für die Dauer von bis zu sechs Wochen zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge des Ausbildungsbetriebes.
Ausbildungsunternehmen, die ihre Verträge bei der IHK Erfurt registriert haben, können noch bis zum 31. Juli 2020 den Zuschuss bei der Erfurter Kammer beantragen.