Bewährungsstrafe für 58-jährige Geschäftsführerin wegen Schwarzarbeit

Im Ergebnis geführter Ermittlungen des Hauptzollamtes Erfurt verurteilte das zuständige Amtsgericht die 58-jährige Geschäftsführerin einer Montage- und Trockenbaufirma aus dem Landkreis Gotha wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Von Januar 2011 bis September 2012 meldete die inzwischen rechtskräftig Verurteilte lediglich die Bruttolöhne von vier ihrer 32 anmeldepflichtigen Arbeitnehmer bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) an. Dadurch entstand für diese Sozialkasse ein Schaden von über 50.000 Euro.

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