Bundesgerichtshof BGH entscheidet für MITEC

In dem mehr als zwei Jahre andauernden Gerichtsverfahren der MITEC enginetec GmbH gegen FORD in Detroit, in dem es vorab um die Frage ging, ob der Fall in Deutschland oder in den USA zu verhandeln ist, hat der Bundesgerichtshof BGH mit Urteil vom 5.07.2011 die Beschwerde der Fa. FORD gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes in Jena, das, wie auch das Landgericht in Meiningen, zugunsten der MITEC AG entschieden hatte, zurück gewiesen.

Somit hat das höchste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof BGH, das Urteil des Landgerichtes Meiningen, wie auch das Urteil des Oberlandesgerichtes in Jena eindrucksvoll bestätigt.

MITEC hat das Landgericht in Meiningen bereits gebeten, das Verfahren gegen FORD wegen Vertragsverletzung und Schadensersatz in einer Höhe von 20 Mio Euro fortzusetzen.

«MITEC geht davon aus, dass noch in diesem Jahr der Prozess fortgesetzt wird und sieht dem weiteren Verfahren positiv entgegen. Das bereits vorliegende Vergleichsangebot von FORD in Höhe von 2 Mio Euro, das bereits im nunmehr final entschiedenen Vorverfahren von FORD angeboten wurde, ist indiskutabel und entspricht in keiner Weise der Schadenshöhe», so Dr. Militzer, Vorstandsvorsitzender der MITEC Automotive AG.