Click & Meet für den Einzelhandel: Das gilt ab Freitag in Eisenacher Geschäften

Nach monatelangem Teil-Lockdown dürfen am morgigen Freitag, 21. Mai, alle Geschäfte in Eisenach wieder öffnen. Es gilt das Prinzip „Click & Meet“: Einkaufen ist mit beschränkter Kundenzahl und Termin erlaubt – mit negativem Testergebnis und Kontaktnachverfolgung. „Ich freue mich sehr, dass sich die Infektionszahlen in Eisenach stabilisiert haben, sodass wieder ein Stück Normalität möglich wird“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Auch Schulen und Kindergärten dürfen ab Freitag wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Für die Schulen bedeutet das Wechselunterricht. In den Kindergärten gelten noch beschränkte Öffnungszeiten. „Schulen und Kindergärten sind gut vorbereitet“, schildert Bildungsdezernent Ingo Wachtmeister seinen Eindruck. Am Mittwoch hatte die Eisenacher Stadtverwaltung alle Schul- und Kitaträger zu einer Videokonferenz eingeladen. Dabei zeigte sich, dass Schulen und Kindergärten sehr gut mit Tests versorgt sind.

Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet
In den vergangenen Wochen wuchs das Angebot an Testmöglichkeiten kontinuierlich: Rondell am ZOB montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr; Vorraum der Wartburg-Sparkasse (Eingang vom Markt aus) montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr; DRK in der Alexanderstraße 3-11 mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 15 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr. Hinzu kommen mehrere private Anbieter wie beispielsweise Apotheken, der Obi-Markt in Stregda oder das Hotel am Markt, bei denen Bürger*innen sich kostenlos testen lassen können.

Immer dort, wo ein negativer Test verlangt wird (Einzelhandel, Friseur, etc.), werden Geimpfte und Genesene Negativ-Getesteten gleichgestellt. Als vollständig geimpft gilt, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat. Als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie zum Beispiel der Impfausweis. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist.

Test darf nicht älter als 24 Stunden sein
Können Kunden diesen Nachweis nicht vorlegen, müssen sie ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Selbsttest reicht nicht aus) vorweisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für alle gilt: Der Besuch im Einzelhandel ist nur mit einer medizinischen Maske und unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln erlaubt. Die Oberbürgermeisterin appelliert: „Lassen Sie unsere Einzelhändler nicht hängen! Gehen Sie in unseren Eisenacher Geschäften einkaufen!“

Für die Kontaktnachverfolgung empfiehlt der Eisenacher Gewerbeverein die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Kunden scannen mit ihrem Smartphone einen QR-Code ab, der im Geschäft ausliegt. Wer das nicht möchte, für den liegen herkömmliche Zettel zum Ausfüllen in den Geschäften bereit. Einen Hinweis gibt Jo West vom Gewerbeverein den Einzelhändlern: Der QR-Code möge bitte im Geschäft und nicht im Schaufenster angebracht werden. So ist sichergestellt, dass der Code nur von Kunden genutzt wird, die tatsächlich im Laden einkaufen. 

Hinweis: Geschäfte müssen wieder schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Wert von 150 überschreitet. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz hingegen fünf Tage in Folge (Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt) unter 100, sind am übernächsten Tag weitere Lockerungen für den Einzelhandel und die Außen-Gastronomie möglich. Das wäre – bei anhaltend niedrigem Infektionsgeschehen – am Donnerstag, 27. Mai, der Fall. Die tagesaktuelle Bewertung der Infektionslage durch das Thüringer Gesundheitsministeriums finden Sie hier.

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