Datenschutzbeauftragter Dr. Hasse: Der EuGH hat den „unsicheren Hafen“ endlich geschlossen

„Mit seinem Urteil zum Safe-Harbor-Abkommen (zu Deutsch: Sicherer-Hafen-Abkommen) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtspositionen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder deutlich gestärkt – dies ist ein Meilenstein für den Datenschutz in Europa, Deutschland und in Thüringen“, kommentiert Thüringens Datenschutzbeauftragter, Dr. Lutz Hasse, die Entscheidung der Luxemburger Richter. Der EuGH habe den „unsicheren Hafen“, so Hasse, heute zu Recht geschlossen und dessen Regelungen für ungültig erklärt, weil sie keinen ausreichenden Schutz vor Grundrechtseingriffen durch amerikanische Behörden geboten hätten. „Das haben die deutschen Datenschutzbehörden seit den Enthüllungen Edward Snowdens im Sommer 2013 immer wieder kritisiert“, erinnert Lutz Hasse. Seine KollegInnen und er hatten seit damals die Aussetzung einer Datenübermittlung in die USA, basierend auf dem Safe-Harbor-Abkommen, gefordert, weil dessen Grundsätze der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Zweckbindung eines behördlichen Datenzugriffs von US-amerikanischen und anderen Sicherheitsdiensten schlichtweg ignoriert wurden. Erfreut zeigte sich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) auch über den klaren Hinweis des EuGH, dass die Kommission keine Kompetenz hatte, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit der Unterzeichnung des Safe-Harbor-Abkommens zu beschränken. Hasse: „Damit stärken die Luxemburger Richter erneut die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden.“ Zudem empfahl Hasse, die geplanten Regelungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung im Lichte dieser sehr deutlichen EuGH-Rechtsprechung zu überdenken. „Man muss sich nun die Zeit nehmen, die Auswirkungen dieses wegweisenden Urteils auf die vorgesehene Datenschutz-Grundverordnung zu erkennen und deren Regelungen an der Entscheidung ausrichten“, so der TLfDI.

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