DEHOGA Thüringen begrüßt Gerichtsentscheidung zum Rauchverbot

Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts wurde den Verfassungsbeschwerden gegen das Rauchverbot stattgegeben.

Der Geschäftsführer des DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe: «Es freut uns, dass die freie Berufsausübung der Beschwerdeführer vom Bundesverfassungsgericht entsprechend gewürdigt wurde. Damit ist ein ausnahmsloses generelles Rauchverbot für alle gastronomischen Betriebe vom Tisch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt auch, dass generelle Verbote nicht immer der richtige Maßstab gesetzgeberischen Handelns sein können.»

Das Gericht hatte klar entschieden, dass die Landesgesetze zum Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg sowie Berlin mit den darin getroffenen Rauchverboten für Einraum-Betriebe ganz klar gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Artikel 12 Grundgesetz verstoßen. Jeder Unternehmer soll demnach Art und Qualität seines Angebots und die damit angesprochene Zielgruppe selber festlegen dürfen. Dieses Recht war durch die gesetzlichen Regelungen des Landesgesetze verletzt worden.

Die Landesgesetzgeber haben nun Zeit bis zum 31.12.2009 entsprechende gesetzliche Neuregelungen in den bestehenden Gesetzen zu schaffen, die Rücksicht auf die speziellen Bedürfnisse der getränkegeprägten Einraum-Gastronomen nehmen.

Ellinger hofft auf ein besonnenes Vorgehen bei der damit notwendig gewordenen Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes: »Es geht um einen Nichtraucherschutz mit Augenmaß, der den unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten, so auch der Einraum-Wirte Rechnung trägt. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht kann diesem Ansinnen angemessen entsprechen. Der Schutz vor unfreiwilligem Passivrauch ist damit gewährleistet. Erfreulicherweise hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung das Recht der Betreiber von Einraum-Lokalen gestärkt.»

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