Delegiertenversammlung des DEHOGA Thüringen

Hinsichtlich der gesetzlichen Neuregelung der Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern fordern die Delegierten des DEHOGA Thüringen, anlässlich der Montag im Rahmen der inoga/IKA auf dem Erfurter Messegelände durchgeführten Delegiertenversammlung, erneut die Wahlfreiheit für Ein-Raum-Gaststätten in Thüringen ein.

«Dies sollte insbesondere mit Blick auf die Situation der Branche uneingeschränkt gelten», so DEHOGA Präsidentin Gudrun Münnich. «Nicht hinnehmbar wäre, gerade aufgrund der Ausprägung der Kleingastronomie in Thüringen, eine Regelung, selbst zubereitete Speisen nicht anbieten zu dürfen.»

Die Delegierten des DEHOGA Thüringen plädieren für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht in Raucher- oder Nichtraucher-Gaststätten, die die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen.

«Mit einer Kennzeichnungspflicht wäre eine klare, für Jeden sofort erkennbare Abgrenzung gegeben. Dann wäre es an jedem mündigen Gast, sich frei zu entscheiden. Auch die Gastronomen würden in ihrer Entscheidung nicht entmündigt und könnten die beste Entscheidung für ihre Gäste einerseits und ihr Unternehmen andererseits treffen», führt Münnich aus.

In den Gastronomiebetrieben mit mehr als einem Gastraum muss das Einrichten von Raucherräumen auch zukünftig, so wie im geltenden Thüringer Nichtraucherschutzgesetz vorgesehen, erlaubt bleiben. Ferner muss auch bei geschlossenen Veranstaltungen der Veranstalter entscheiden dürfen, ob geraucht oder nicht geraucht wird, sofern dies vom Betreiber der Gaststätte angeboten wird.

Die Aktivitäten des DEHOGA Thüringen zum Nichtraucherschutz stellen keinesfalls die Schädlichkeit des Rauchens in Frage. Allerdings muss bei jeglicher gesetzgeberischer Initiative dabei der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Gaststätte lediglich einen offenen und keinen öffentlichen Raum darstellt.

Insofern hoffen die Delegierten des DEHOGA Thüringen darauf, dass der Landesgesetzgeber von seinem Gestaltungsspielraum Gebrauch macht und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigt.

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