Durchsuchungen und Beschlagnahmen waren rechtswidrig

Beschuldigte voll rehabilitiert – Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat mit einem gestern übermittelten Beschluss abschließend festgestellt, dass die von der Staatsanwaltschaft Meiningen im September 2015 in Geschäfts- und Privaträumen im Zusammenhang mit der Versenkung in der Gerstunger Mulde durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechtswidrig waren.

Mit dieser Entscheidung sind das Unternehmen und die beschuldigten Personen, darunter der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Bethke und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner, in vollem Umfang rehabilitiert worden. Der Beschluss bestätigt erneut, dass sämtliche Vorwürfe von Anfang an unbegründet und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse rechtmäßig waren. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.

Bereits im Mai 2017 hatte das OLG die Entscheidung des Landgerichts Meiningen bestätigt, ein Hauptverfahren wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 nicht zu eröffnen. Dabei hatte das Gericht auch mit deutlichen Worten die Arbeit des ermittelnden Staatsanwalts kritisiert. Die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der zu Unrecht Beschuldigten wurden dem Freistaat Thüringen auferlegt.

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