Ein guter Tag für MITEC

Prozess MITEC / FORD„Ein guter Tag für MITEC“ – so das Resümee nach dem gestrigen, 10-stündigen Verhandlungstag am Oberlandesgericht Jena.

Die gestrige Beweisaufnahme endete gegen 20.00 Uhr mit der Befragung der beiden unabhängigen vom Gericht bestellten Gutachter Prof. Dr.-Ing. Gänsicke und Prof. Dr.-Ing. Benda. Mit ihrer Argumentation bestätigten die beiden ausgewiesenen Experten der Automobilbranche im Wesentlichen die Position der Firma MITEC. Anhand ihrer Gutachten belegten sie, dass es sich bei dem von der Firma FORD verwendeten Balancer (zur Minimierung von Geräuschen) „zu 90 %“ um eine Nachahmung des von MITEC entwickelten Wellenausgleichssystems handelt.

Das Unternehmen MITEC sieht damit die eindeutige Beweislage durch die Gutachter bestätigt.

Wir wurden kopiert und können dies nun ausreichend und auch mit unabhängiger Expertise belegen, so Dr. Michael Militzer, Vorstandsvorsitzender der MITEC AG.

Anzeige

Die MITEC-Produktentwicklung eines Balancers geht auf das Jahr 2000 zurück. MITEC wirft dem Unternehmen FORD vor, die Konstruktion kopiert und bis zu 450.000 Systeme pro Jahr in Fahrzeuge eingebaut zu haben, die im Auftrag von FORD von Lieferanten in Japan und Mexiko bis heute produziert werden.

Dass es sich bei dem von FORD verwendeten Bauteilen um MITEC-Kopien handelt, kritisieren wir seit 6 Jahren. Uns ist ein unternehmerischer Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Wir sehen uns nun, nach einer mehrjährigen juristischen Auseinandersetzung darin bestärkt, dass auch große Automobilbauer wie FORD etwas tun müssen, nämlich – ehrlich sein und sich endlich ehrlich zu machen!, so Dr. Michael Militzer. Bemerkenswert sei zudem, so Dr. Militzer, dass auch die von FORD benannten Zeugen in den gestrigen Vernehmungen bestätigten, es handele sich bei dem Bauteil um MITEC-Know-how und das deutsche Unternehmen habe nicht auf fremde Daten bei der Entwicklung zurückgegriffen.

Zudem sei es FORD nicht gelungen, so bemängelten gestern die beiden externen unabhängigen Gutachter, ausreichendes Zeichnungsmaterial zur Verfügung zu stellen, um eine eigene Entwicklung des Balancers einwandfrei und lückenlos dokumentieren zu können. Das Gericht beendete die Beweisaufnahme um 20.00 Uhr nach 10-stündiger Verhandlung.

Als Verkündungstermin für das Urteil des Senats wurde der 17. November 2015 festgelegt.

Anzeige