Ein Sicherheitshelm für die Seele – sind psychische Belastungen beurteilbar?

Am 9. September tauschen sich auf dem Thüringer Arbeitssicherheitssymposium in Jena Experten zum Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Ganz aktuell stellen Arbeitsschützer eine deutliche Zunahme psychosomatischer Erkrankungen aufgrund von Stress und psychischen Belastungen fest. Gerade dafür will die Veranstaltung unter dem Motto „Mensch und Maschine im Einklang“ Lösungen anbieten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle erfreulicher Weise weiter zurückgegangen. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte das Thema Arbeitsschutz allerdings nicht als lästige Vorgabe des Gesetzgebers oder gar als Kostenfaktor abgetan werden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, die von Technik ausgehen beziehungsweise aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen wie Lärmauswirkungen oder dem Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, spielen in unserer modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt heute zunehmend psychische Belastungen eine Rolle.

Eine erste wichtige Handlungsanleitung, wie mit solchen Risiken umgegangen werden soll, liefert die Norm DIN EN ISO 10075. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät Unternehmen, sich umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten und die Arbeitsplätze hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewerten zu lassen.

So kann das Risiko minimiert werden, dass Arbeitskräfte aufgrund psychischer Belastungen – und das oft für längere Zeit – ausfallen. Beispielsweise werden durch eine passende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes psychische Beanspruchungen vermindert. Daher soll heutzutage die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Aspekte am Arbeitsplatz in die Risikobetrachtung mit einbeziehen, erläutert Hauser.

Das Thüringer Arbeitssicherheitssymposium beleuchtet genau diese Aspekte, betrachtet die wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten an, auch im Hinblick auf die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Hochkarätige Referenten wie beispielsweise Hans-Peter Raths vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Frau Dr.-Ing. Kerstin Ziemer vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tragen neueste Erkenntnisse vor. In einem Best Practice Beispiel zeigt Rolf Schoch wie das Thema Arbeitssicherheit bei der Thüringer Energie AG umgesetzt wird.

Anmeldungen zum Thüringer Arbeitssicherheitssymposium am 9. September in Jena sind noch kurzfristig möglich. Im Internet unter: www.die-tuev-akademie.de oder telefonisch unter: 0800 555 8838.

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