Einzelhandel hält trotz Wegfall des Rabattgesetzes am Sommerschlussverkauf fest

Die Schlussverkäufe werden nach Abschaffung des Rabattgesetzes nicht überflüssig. Diese mehrheitliche Auffassung der durch die IHK Erfurt befragten Unternehmen deckt sich mit dem Untersuchungsergebnis einer Kommission der Bundesregierung.
Als Begründung weist IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser darauf hin, dass der Handel seinen Kunden zwar nunmehr Rabatte in beliebiger Höhe gewähren, jedoch nur im Rahmen von Sonderveranstaltungen dafür auch werben könne.
Nach wie vor gelte das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wonach Sonderveranstaltungen verboten sind. Ausgenommen davon seien lediglich Jubiläumsverkäufe (alle 25 Jahre), Räumungsverkäufe und die zweiwöchigen Saisonschlussverkäufe Ende Januar bzw. Ende Juli.
„Für den Einzelhandel bleiben die Schlussverkäufe ein wichtiges Marketinginstrument“, so Grusser. Zum einen hätten sich die Kunden an diese Zeiträume gewöhnt und sie seien fester Bestandteil der Einkaufspläne geworden. Zum anderen fielen die Schlussverkäufe terminlich in eine frequenzarme Zeit und seien damit ein wichtiges Instrument, um die Kunden zu mobilisieren.
Der diesjährige Sommerschlussverkauf findet vom 30. Juli bis einschließlich 11. August statt. Die einbezogenen Saisonwaren bei Bekleidung, Textilien, Schuhen, Lederwaren und Sportartikeln sind vor allem für den innerstädtischen Handel als typische Sortimente wichtig.
Der Thüringer Einzelhandel knüpft an den bevorstehenden Sommerschlussverkauf nicht zuletzt die Hoffnung, die zum Vorjahr bestehenden Umsatzrückstände aufzuholen.

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