Förderungen von Existenzgründepässen 2015 weiter möglich
Äußerst erfreut ist Stefan Fricke, Leiter des Regionalen Service-Centers der IHK Erfurt, dass seit Ende letzten Jahres die Förderung von Existenzgründerpässen durch Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen wieder möglich wurde.
Für den RSC-Leiter ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Existenzgründerpasses eine wichtige Hilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Eine gute Geschäftsidee reicht längst nicht aus, um als Unternehmen zu bestehen. Eine tiefgründige Vorbereitung und eine fundierte Planung des Gründungsvorhabens sind wesentlich für einen erfolgreichen Unternehmensaufbau.
Über den Pass können Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen, z. B. durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Technologie- oder Marketingberater bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro bezuschusst werden. Handelt es sich um eine Unternehmensnachfolge, kann der Existenzgründer sogar bis zu 2.100 Euro erhalten.
Die Förderung beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtaus-gaben, bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit 90 Prozent. Ist der Gründer über ein Jahr arbeitslos gemeldet, können 100 Prozent gefördert werden.
„Informationen zum Existenzgründerpass bietet unser Regionales Service Center Eisenach. Der Gründer wird zuvor von uns zu seinem Vorhaben beraten. Die angebotenen Leistungsbausteine des Passes werden nach den jeweiligen Branchenanforderungen und individuellen Bedürfnissen gemeinsam ausgewählt“, so Stefan Fricke.
Anträge sind formgebunden vor Gründung und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen einzureichen.
Auskünfte und Beratungen unter:
Regionales Service-Center Eisenach
Telefon 03691 7980-0, E-Mail: reisse@erfurt.ihk.de