FORD: Gericht gibt MITEC recht

Das Landgericht Meiningen hält die Forderung der MITEC für begründet / FORD`s Verzögerungstaktik ist nicht aufgegangen / Jetzt nur noch Entscheidung über die Höhe der Ersatzpflicht von FORD

Nach mehr als drei Jahren Verfahrensdauer hat das Gericht in dem von MITEC angestrengten Prozess die Auffassung von MITEC bestätigt.

«Wir haben von Anfang des Verfahrens an die Meinung vertreten, dass eine in der Branche unübliche und rechtswidrige Vertragsverletzung der Lieferverträge durch FORD vorliegt. Insoweit ist das Urteil für MITEC nicht unerwartet», so Dr. Militzer, Vorstandsvorsitzender der MITEC AG.

Im weiteren Verfahrensverlauf wird MITEC nun den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden quantifizieren.

«Es geht jetzt nicht mehr darum, ob FORD einen Schadensersatz an MITEC zu zahlen hat. Es geht um die Höhe des Schadensausgleichs; insoweit erfüllt uns das Grundsatzurteil gegen FORD mit Genugtuung. Die Verzögerungstaktik von FORD ist offensichtlich nicht aufgegangen.

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