Fortsetzung Prozess MITEC gegen FORD am 17.11.2011

Nach mehr als zwei Jahren Verfahrensdauer im Rechtsstreit MITEC engine.tec gegen FORD wegen Vertragsbruch eines Serienliefervertrages sowie wegen unrechtsmäßigem Transfer von MITEC Know How an Drittlieferanten in Japan und Mexiko wird nunmehr das von MITEC angestrengte Hauptverfahren am Landgericht Meiningen, Kammer für Handelssachen, am 17.11.2011 um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Nachdem sich das Landgericht Meiningen für dieses Verfahren als zuständig erklärt, der Senat des Oberlandesgerichts in Jena dieses Urteil bestätigt hatte, setzte FORD das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof – BGH – fort.

Auch der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil der Vorinstanzen mit der Folge, dass das Hauptverfahren nun nicht an einem amerikanischen Gericht sondern am Landgericht Meiningen durchgeführt werden muss. Die Rechtsauffassung der MITEC wurde damit in allen Instanzen bestätigt.

Das Hauptverfahren beginnt um 13.30 Uhr im Sitzungssahl A 0205 am Landgericht Meiningen.

MITEC geht davon aus, dass FORD auch weiterhin die Verzögerungstaktik zu Lasten des Klägers MITEC fortsetzen wird.

Das für die Beziehungen zwischen der Zulieferindustrie und der Automobilindustrie wichtige Verfahren ist in der Branche von großem Interesse begleitet, denn es ist MITEC wohl erstmalig gelungen, einen amerikanischen Konzern der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.

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