Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigung vernichtet Ausbildungsplätze

Durch das «Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» wurde die geringfügige Beschäftigung zum 01.04.03 neu geregelt. In diesem Zuge wurde auch die Geringverdienergrenze von bisher 325,00 € auf 400,00 € angehoben. Allerdings mit der Konsequenz, dass dabei auch die Ausbildungsverhältnisse davon betroffen sind.
Konkret bedeutet das für unsere Handwerker, dass bei Ausbildungsvergütungen bis zu max. 400,00 € der volle Umfang der sozialen Kosten (ca. 42%) vom Ausbildungsbetrieb zu tragen und zu finanzieren sind.
Also werden die Kosten der Lehrausbildung ab den 01.04.03 der entsprechenden Lehrstelle monatlich um ca. 85,00 € steigen.
Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen rückläufig sein wird und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe abnimmt.
Auf unsere Anfrage nach einer Plausibilität dieser Regelung an das Büro des SPD – Bundestagsabgeordneten Ernst Kranz konnte uns keine schlüssige Antwort gegeben werden. Im Gegenteil es entstand der Eindruck, dass man sich der Tragweite und der Folgen dieses Gesetzes nicht bewusst war. Leider liegt uns bisher auch dazu keine Stellungnahme des Herrn Kranz vor.
Dem Arbeitsamt Gotha sind die Folgen sehr wohl klar und man hofft auf die schon so oft praktizierte Nachbesserung gesetzlicher Regelungen.
Ein Schritt zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wurde damit keines Falls erreicht. Unser Hinweis auch an die Bundesregierung ist: Bevor gesetzliche Regelungen beschlossen werden, sollte man den Praktikern der deutschen Wirtschaft mehr Gehör schenken und der Meinung der « finanziellen Verteiler» mehr sekundäre Bedeutung schenken.
Unsere Kreishandwerkerschaft wird alle ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Bundesregierung nutzen, um diese Regelung wieder zu revidieren

Kreishandwerkerschaft Eisenach

Senf, Kreishandwerksmeister
Marschall, Geschäftsführer