IHK-Seminar: Wettbewerbsvorteile durch Lieferantenerklärungen

Zollpräferenzen sind wichtige Exportfördermittel. Bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen müssen Präferenzvorschriften beherrscht werden, wenn man sich nicht Schadenersatzansprüchen wegen sachlich unzutreffender Erklärungen der belieferten Exporteure aussetzen will.

Ob, wann und welche der (4) Lieferantenerklärungen ausgestellt werden dürfen, wie lange eine Lieferantenerklärung gültig ist und welche rechtlichen Konsequenzen eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unter Umständen nach sich zieht, zeigen Beispiele aus der Praxis.

Termin: Freitag, 30.03.2001, 09:00 – 17:00 Uhr
Regionales Service-Center Eisenach, Alexanderstr. 49

Info: IHK Erfurt, Karin Cizek, Tel.: 0361/3484-198.

Anzeige