Individualbeiträge der Targobank zurückfordern

VERBRAUCHERZENTRALE THÜRINGEN HILFT BETROFFENEN KONSUMENTEN ANSPRÜCHE GELTEND ZU MACHEN

Für Konsumentenkredite, z.B. Finanzierungen fürs Auto oder Fernsehgerät, forderte die TARGOBANK Individualbeiträge. Eine versteckte Kreditbearbeitungsgebühr, die Verbraucher zurückerhalten können, so die Verbraucherzentrale Thüringen.

Wer seit 2013 einen Konsumentenkredit bei der TARGOBANK aufgenommen hat und einen Individualbeitrag zusätzlich zu den Kreditzinsen dafür entrichten musste, hat jetzt die Chance auf eine Erstattung. Beispiele aus der Beratung haben gezeigt, dass einzelne Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherzentrale Thüringen mehrere hundert Euro des höchst umstrittenen Individualbeitrages zurückgeholt haben. Tausende weitere Betroffene können es diesen Verbrauchern jetzt gleichtun und vielleicht noch vor Weihnachten das ihnen zustehende Geld bekommen.

Am 22. November sollte der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob der von der TARGOBANK AG & Co. KGaA in Kreditverträgen mit Verbrauchern erhobene „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“ zulässig ist oder nicht. Auch wenn der Name dieses Entgelts neu klingt, handelt es sich dabei um das alte Problem der Kreditbearbeitungskosten.

Da der BGH zu diesen schon 2014 verbraucherfreundlich entschieden hat (AZ XI ZR 405/12 und AZ XI ZR 170/13), waren die Verbraucherschützer im Hinblick auf den jetzt anberaumten BGH-Termin optimistisch. Doch die Revision (AZ XI ZR 450/15) wurde seitens der Bank zurückgenommen, so dass es in diesem Fall leider zu keinem höchstrichterlichen Urteil kam. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass betroffene Kreditnehmer das Individualentgelt jetzt zurückbekommen. Grundlage dafür ist das nun rechtskräftige, verbraucherfreundliche Urteil des LG Mönchengladbach AZ 2 S 29/15.

Wer ist betroffen?
Es geht um Kredite, die seit 2013 aufgenommen wurden. Wer 2013 den Kreditvertrag geschlossen hat und nun den Individualbeitrag zurückerhalten will, muss sich wegen der zum 1. Januar 2017 drohenden Verjährung des Anspruchs beeilen und zumindest bis Jahresende 2016 mit der Bank in Verhandlung treten, damit die Verjährung gehemmt wird.

Wie hilft die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet in Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl eine persönliche Unterstützung, um Verbrauchern bei der Rückerstattung zu helfen. Für die Finanzberatung ist eine Terminvereinbarung unter (0361) 555 14-0 nötig. Mehr unter www.vzth.de/beratung-vor-ort.