K+S erwirkt einstweilige Verfügungen gegen WWA und Dr. Walter Hölzel

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von K+S zwei einstweilige Verfügungen gegen die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. (WWA) und ihren Vorsitzenden Dr. Walter Hölzel erlassen (LG Hamburg 324 O 764/14, LG Hamburg O 766/14). Dieser hatte in verschiedenen Veröffentlichungen mehrere falsche Behauptungen im Zusammenhang mit dem von K+S gemeinsam mit dem Land Hessen vorgestellten Vier-Phasen-Plan zur dauerhaften Salzabwasserentsorgung im Werra-Kalirevier verbreitet. Eine zuvor verlangte Unterlassungsverpflichtungserklärung hatten die WWA und Hölzel abgelehnt.

So ist es beiden Parteien zukünftig untersagt zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

  • „Von dieser weiteren Verklappungsstelle (i.e. die zweite Verklappungsstelle an der Oberweser) verspricht sich das Unternehmen K+S wohl, das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL umgehen zu können“
  • die K+S KALI GmbH könne „voraussichtlich ab 2018 die gültigen Grenzwerte in der Werra nicht mehr einhalten“
  • „Oder ist der Landesregierung bekannt, dass K+S schon in wenigen Jahren ohnehin den Standort Deutschland verlässt, um der Verantwortung für die angerichteten Umweltschäden zu entgehen?“

Wenn dies geschieht wie aus einer Stellungnahme vom 9. November 2014 ersichtlich (LG Hamburg 324 O 764/14).

Des weiteren ist der WWA und Herrn Hölzel untersagt worden zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

  • „Es ist nicht nötig – wie im Vierphasenplan vorgesehen – im Werk Unterbreizbach 700 Arbeitsplätze abzubauen, um die nötige Abwasserreduzierung zu erzielen.“
  • „Opfer der Ministerin sind schon die 700 Mitarbeiter des Werkes Unterbreizbach, der ‚Vierphasenplan‘ sieht nämlich vor, mit der Schließung des Werkes jährlich eine Million Kubikmeter Salzwasser einzusparen. Der Verlust der Arbeitsplätze wird die strukturarme Region hart treffen.“
Anzeige

Wenn dies jeweils geschieht wie in zwei Pressemitteilungen vom 24. Oktober 2014 und 5. November (LG Hamburg 324 O 766/14).

In beiden Entscheidungen lag dem Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügungen eine von der WWA und Herrn Hölzel hinterlegte Schutzschrift vor; die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Anzeige