Ladenöffnungszeiten zu Weihnachten und Silvester

Aus aktuellem Anlass weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt darauf hin, dass gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 Thüringer Ladenöffnungsgesetz am Montag, den 24. Dezember 2018 (Heiligabend) sowie am 31. Dezember 2018 (Silvester) die Läden bis 14:00 Uhr geöffnet werden. Es obliegt der Entscheidung des Unternehmers, innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne, nach eigenem Ermessen zu handeln.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher über 18 Jahren darf in diesem Jahr am 28., 29. und 31. Dezember 2018 erfolgen. In der Werbung müssen die Verbraucher auf den Zeitraum des Verkaufs hingewiesen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die weniger gefährlichen Feuerwerksspielwaren, wie Tischfeuerwerk, die als sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Klasse I das ganze Jahr über im Angebot sind.