Land bietet Ausgleichszulage für Fischzuchtbetriebe

Anträge bis zum 20. September 2023 stellen 

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt für Unternehmen der Aquakultur insgesamt 200.000 Euro als Ausgleichszulage für Mehrkosten infolge des Ukraine-Krieges bereit. Die Anträge für die Ausgleichszulage können ab sofort bis zum 20. September gestellt werden.

Der Ukrainekrieg schlägt auch auf die Fischproduktion durch, indem sich Energie und Futtermittel erheblich verteuert haben. Vor allem in unseren ländlichen Räumen ist die Fischproduktion ein traditionsreicher und wichtiger Wirtschaftszweig. Um die Kleinstunternehmen der Aquakultur in dieser schwierigen Ausnahmesituation zu unterstützen, haben wir die Förderung zum Ausgleich von Mehrkosten auf den Weg gebracht, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

Infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine haben sich die Kosten für Aquakulturbetriebe in Thüringen stark erhöht und diese teilweise in wirtschaftliche Notlage gebracht. Insbesondere die existenziell wichtigen Produktionsgrundlagen wie Strom, Kraftstoffe, Brennstoffe, Futtermittel und Sauerstoff haben sich extrem verteuert.

Unsere 54 Aquakulturbetriebe produzieren rund 1060 Tonnen Fisch pro Jahr, die hauptsächlich regional vermarktet und konsumiert werden. Teichwirtschaften, Fischzucht, Aquakulturbetriebe gehören seit Jahrhunderten zur Thüringer Kulturlandschaft. Diese kulturell wertvolle und ernährungswirtschaftlich bedeutende Branche lassen wir in der unverschuldet schwierigen Situation nicht im Stich, so die Ministerin.

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Über die nun in Kraft getretene „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Mehrkosten für Unternehmen der Aquakultur (Billigkeitsrichtlinie Aquakultur)“ können in Thüringen ansässige Betriebe ab sofort einen teilweisen Ausgleich von Mehrkosten infolge des Ukrainekrieges beantragen. Die Mehrkosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Ein entsprechendes Antragsformular sowie weiterführende Informationen sind auf der Homepage des TMIL hinterlegt unter:
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/forst-jagd-und-fischerei/fischerei/foerderung

Die Anträge sind beim Thüringer Forstamt Frauenwald, Bewilligungsstelle, Frauenwald/Allzunah 11a in 98693 Ilmenau zu stellen. 

Hintergrund: Das Operationelle Programm Deutschland für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds wurde geändert. Dies hat die Möglichkeit eröffnet, Betrieben im Fischerei- und Aquakultursektor finanzielle Entschädigungen zu zahlen für Mehrkosten aufgrund von steigenden Energie- und Rohstoffpreisen, die ihren Ursprung in einem globalen Ereignis, wie z. B. dem Ukrainekrieg, haben. Die Thüringer Landesregierung nutzt diese Möglichkeit mit dem Erlass der o. g. Richtlinie. Dafür stehen Restmittel aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung, die zu 25 Prozent mit Landesmitteln kofinanziert werden.

Obwohl nur 1,2 Prozent der Thüringer Landesfläche von Wasser bedeckt sind, spielt die Fischerei in Thüringen eine wichtige Rolle. Die 54 Thüringer Aquakulturbetriebe produzieren fast 1060 Tonnen Fisch pro Jahr. Bei der Karpfenproduktion liegt Thüringen im bundesdeutschen Vergleich an vierter, bei der Forellenproduktion an der fünften Stelle. Neben Regenbogenforelle und Karpfen werden in Thüringen vor allem Lachsforelle, Bachsaibling, Bachforelle und Schleie produziert. Die Betriebe werden bei Investitionen in Technik zur weiteren Verbesserung einer ökonomischen und ökologischen Produktion aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds unterstützt. In der kommenden Förderperiode 2024 bis 2027 stehen hierfür insgesamt rund vier Mio. Euro bereit.

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