Landtag beschließt Thüringer Gaststättengesetz

Das neue Gaststättengesetz für Thüringen wurde im Thüringer Landtag verabschiedet. Danach entfällt nunmehr die bisherige Erlaubnispflicht für den Gaststättenbetreiber. Dieser hat zukünftig gegenüber den Behörden eine Anzeigenpflicht zu erfüllen und muss statt der bisherigen Objekt- und Personenbezogenen Erlaubnis nur noch einer sogenannten «nachgelagerten Zuverlässigkeitsprüfung» entsprechen.

«Damit ist die Entzerrung zwischen personenbezogener Zuverlässigkeit und räumlicher Prüfung endlich entkoppelt. Die räumlichen Voraussetzungen wurden und werden bereits im Baugenehmigungsverfahren geprüft, mithin entfällt diese doppelte und bürokratische Hürde», so Dirk Ellinger, Geschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Der DEHOGA Thüringen begrüßt diese gesetzliche Neuregelung. «Ein Bürokratieabbau sowie eine Entlastung von teilweise exorbitanten Genehmigungsgebühren sind für die Unternehmer im Gastgewerbe durch die neue Praxis der Anzeige zu verzeichnen», führt Ellinger aus.

Sogenannte Flatrate-Partys, bei denen Gäste gegen Einmalzahlung unbeschränkt Alkohol konsumieren dürfen, werden insbesondere auch im Hinblick auf den Jugendschutz verboten. «Auch diese Neuregelung begrüßen wir sehr», so die Präsidentin Gudrun Münnich. «Einem unverantwortlichen Alkoholmissbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden, jedoch darf hier auch keine Überreglementierung der Unternehmer im Gastgewerbe stattfinden, da auch zu unserem Service das Angebot von Alkohol gehört. Das Gesetz trägt der Forderung des Gastgewerbes, wie auch der Öffentlichkeit, nach verantwortungsvollem Genuss von Alkohol Rechnung.»

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