MAD-Eigentümer mussten Gericht bemühen

Die Eigentümer der Diskothek MAD mussten am Donnerstag beim Landgericht Mühlhausen eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter des Objektes PEP in Eisenach/Hötzelsroda erwirken. Nachdem der Vermieter der bisherigen MAD-Räumlichkeiten einen Zugang zum Beräumen des Objektes verhinderte, musste der Rechtsanwalt der E+S GmbH (Eigentümer des MAD) juristische Schritte einleiten.

Nach dieser Verfügung muss der Vermieter dem Eigentümer der Diskothek den sofortigen Ausbau und Abtransport des Inventars ermöglichen. Die einstweilige Verfügung wurde am Donnerstagnachmittag durch den Rechtsanwalt, den Geschäftsführer der E+S GmbH und weitere Zeugen überreicht.

Der Vermieter lehnte zunächst die Annahme der einstweiligen Verfügung ab. Trotz dieser richterlichen Verfügung rückte der Vermieter nicht von seiner Position ab und postierte Sicherheitspersonal vor allen Eingängen der ehemaligen Diskothek. Im weiteren Verlauf musste die Polizei und eine Gerichtsvollzieherin hinzugezogen werden, um die Verfügung durchzusetzen. Stefan Wagner, Geschäftsführer E+S GmbH: «So ein Verhalten haben alle Beteiligten noch nicht erlebt. Wir sind froh, wenn wir das Kapitel ‚PEP’ endlich beendet haben.»

Hintergrund: Nach langen juristischen Auseinandersetzungen um den Mietvertrag im Einkaufszentrum PEP in Eisenach/Hötzelsroda wurde zunächst der seit 10 Jahren bestehende Mietvertrag für nichtig erklärt und der 31. Januar 2005 als Kündigungstermin festgehalten. Nach gescheiterten Verhandlungen um die Fortsetzung des Mietverhältnisses ließ der Vermieter die Schlösser der Räumlichkeiten austauschen. Anschließend machte er eine – nicht näher belegte – offene Forderung geltend, die durch die E+S GmbH durch Kaution beim Amtsgericht Eisenach hinterlegt wurde.

Das MAD-Team hat am Donnerstag mit dem Ausbau des Inventars der ehemaligen Disko begonnen. Sämtliche geplanten Veranstaltungen finden ab sofort in der Diskothek «Partyhaus» in Eisenach (Adam-Opel-Straße) statt.

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