Mehr Schaden als Nutzen

Köln hat es vorgemacht und durch den Stadtrat eine sogenannte „Bettensteuer“ auf Übernachtungen beschließen lassen. Auch im Freistaat Thüringen sehen einige Kommunen in der Einführung einer weiteren Abgabe, die allein die Vertreter des Hotelgewerbes belastet, einen Ausweg aus ihrer finanziell angeschlagenen Haushaltslage.

So erwägt zum Beispiel Erfurt die Einführung einer sogenannten Kulturförderabgabe. Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag im Stadtrat eingebracht und den Oberbürgermeister beauftragt eine entsprechende Satzung bis zum 01.01.2011 vorzulegen. Gleiches Vorgehen erwägt die Stadt Meiningen. Auch die Städte Suhl und Eisenach hatten sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt.

„Durchaus haben wir als Branchenverband für das Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe Verständnis für die finanzielle Not und den entsprechenden Handlungsbedarf der Kommunen. Gleichzeitig wehren wir uns aber vehement dagegen, wenn zur Auffüllung der leeren Kassen nur eine einzelne Branche, wie in diesem Fall die Hotellerie, herangezogen werden soll. Dies ist willkürlich und in hohem Maße schädlich“, so Dirk Ellinger, Geschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Betont werden muss an dieser Stelle unbedingt, dass die vom Kölner Stadtrat beschlossene „Bettensteuer“ verfassungswidrig ist. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Christoph Moench, das vom DEHOGA in Auftrag gegeben wurde.

Anzeige

Laut Gutachten verstößt die geplante Kölner Abgabe formell wie materiell gegen das Grundgesetz. Den Kommunen obliegt zwar die Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, aber diese dürfen nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sein. Tatsache ist aber, dass die „Bettensteuer“ der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer gleicht.

Insofern ist auch das Ansinnen einiger Thüringer Kommunen, welche in die gleiche Richtung gehen, keineswegs verfassungskonform und aus gestalt bar.
Eine „Bettensteuer“ steht im krassen Widerspruch zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz und verstößt klar gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Schon deshalb können solche Abgaben rechtlich keinen Bestand haben. Die gesenkte Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen wurde beschlossen, um Wachstumsimpulse zu ermöglichen. Diese gesetzgeberische Entscheidung des Bundes wird mit einer kommunal beschlossenen „Bettensteuer“ aber unterlaufen. Alle mit der Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen verbundenen positiven Impulse sollen stattdessen zunichte gemacht werden.

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit der geplanten Abgabe und der einseitigen Belastung für nur eine Branche tritt der DEHOGA Thüringen derartigen Sondersteuern massiv entgegen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen durch die reduzierte Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen sind längst nicht so gravierend, wie behauptet. Aus einer Berechnung des Bundesministeriums der Finanzen, die als BT-Drucksache 17/869 veröffentlicht ist, beträgt der Gesamtausfall durch Mehrwertsteuermindereinnahmen für alle deutschen Kommunen zusammen nur 19 Millionen Euro.

„Wir fordern die Kommunen auf, ihre Anstrengungen für eine Ausgestaltung aufzugeben, nicht nur sind „Bettensteuern“ formell und materiell verfassungswidrig, über alle Maßen sind solche Pläne schädlich für den Tourismus im Freistaat. Wir werden alle Rechtsmittel gegen diese neue Abgabe ausschöpfen“, fasst Ellinger zusammen.