Neues für Selbstständige

Im Zuge, der Ende 2003 verabschiedeten «Hartz-Gesetze» ist, eine Neuregelung in der Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten.
Selbstständige mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden können sich freiwillig weiterversichern.
Voraussetzung: In den letzten 24 Monaten vor der Selbstständigkeit muss mindestens ein Jahr in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder Arbeitslosengeld nach SGB III bezogen worden sein.

Die monatlichen Beitragssätze in den neuen Bundesländern betragen 33,56 Euro. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes erfolgt im Falle der Arbeitslosigkeit nach pauschalierten Beträgen je nach Qualifikation des Antragstellers.
Die Antragstellung muss spätestens 1 Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit Eisenach erfolgen.
Für Unternehmer, die schon länger selbstständig sind, gibt es bis Ende 2006 eine Übergangsregelung.
Die Verordnung trat zum 1. Februar 2006 in Kraft.

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