Neues in der betrieblichen Altersversorgung

Jahrelang fristete die Betriebsrente ein Schattendasein. Die wirtschaftliche Stagnation und ein verstärktes Kostenbewusstsein in den mittelständischen Unternehmen haben die frühere Bereitschaft zur Einrichtung von betrieblichen Versorgungen spürbar reduziert. Mit der Änderung des BetrAVG hat ab 1. Januar 2002 jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, das jeder Arbeitgeber die Entgeltumwandlung in seinem Unternehmen ermöglichen muss, die für jeden Unternehmer erhebliche Vorteile bringt.
Zur Realisierung dieses Rechtsanspruches bietet die IHK Erfurt am 15. November 2001 von 11.00 bis 13.00 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung für alle Unternehmer, sowie Führungskräfte mit Personalverantwortung an. Selbstverständlich erhalten Sie ausführliche Seminarunterlagen.
Interessenten melden sich bitte bei der IHK Erfurt, Regionales Service Center Eisenach; Alexanderstraße 49, 99817 Eisenach; Tel. 03691/ 79800.

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