Neues Rabattgesetz zeigt Wirkung im Einzelhandel

Zwei Monate nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung ist eine deutliche Veränderung des Kundenverhaltens im Thüringer Einzelhandel festzustellen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Erfurt unter 200 Unternehmen .
„Immerhin berichten 40 Prozent der Händler von aufwendigeren Verkaufsgesprächen und Anfragen nach Rabatten oder Zugaben“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Oftmals hätten die Kunden jedoch überzogene Vorstellungen. Es werde verkannt, dass der Einzelhandel in Thüringen – und hier vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen – auf Grund knapper Margen kaum Spielräume für Preisnachlässe besitzt.
„Für die Mehrzahl der Handelsunternehmen – 94 Prozent – ist aber die gegenwärtige Rechtslage durchaus akzeptabel“, so Grusser. Allerdings sollte das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb exakter gefasst werden, um Irreführungen des Verbrauchers zu vermeiden.
Deutlich werde im Ergebnis der Umfrage auch, dass die Anwendung von Kundenbindungssystemen zunimmt. Vor allem der Zusammenschluss der Händler auf kommunaler Ebene brächte eine neue Qualität in Bezug auf Kundengewinnung und -bindung sowie einen erweiterten Service mittels Kundenkarten.

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