Novelle der Energieeinsparverordnung – Änderungen für Privathaushalte

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen.

«Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik», erläutert Ballod. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

• Aufwertung des Energieausweises ab 1.5.2014: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss dann der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert. Der korrekte Umgang mit den Energieausweisen wird außerdem stichprobenartig kontrolliert. Die Umsetzung der Kontrollen obliegt den Bundesländern.

• Ausweitung der Pflicht zum Heizkesseltausch ab 1.1.2015: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Eigenheimbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde. Sinnvoll kann der Tausch aber dennoch sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.

• Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1.1.2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen, hier gelten weiterhin die Anforderungen der EnEV 2009.

In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen, empfiehlt Ramona Ballod. «Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt.»

Bei allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung für Eisenach ist auch möglich unter 03691 670800. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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