Nun doch Eisenach beschließt erneut Kulturförderabgabe

Überraschend und mit knapper Mehrheit hat der Eisenacher Stadtrat in seiner Sitzung nun doch die Satzung zur Kulturförderabgabe beschlossen. Entsprechend dem im Juli gesprochenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes abgeändert, sollen auch in Eisenach nach Inkrafttreten der Satzung Gäste für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen zur Kasse gebeten werden.

Geschäftsreisende sind von der neuen Eisenacher Bettensteuer ausgenommen. Gäste der Stadt Eisenach müssen demnach den Grund ihrer Reise offenlegen und nachweisen, dass ihre Übernachtung berufliche Gründe hat, wenn sie von der Abgabe verschont bleiben wollen. Dafür hat die Stadtverwaltung ein Informationsblatt und einen Fragebogen vorgesehen, welche die Hoteliers Ihren Gästen aushändigen sollen.

„Datenschutzrechtliche Bedenken und die aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, die die zugrunde liegende Satzung der Stadt Dortmund am 27.11.2012 für nichtig erklärte, wurden beiseitegeschoben und wie auch Ende November in Erfurt, wider besseren Wissens eine zum Scheitern verurteilte Satzung beschlossen“, kommentiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, den unerwarteten Eisenacher Beschluss.

„Die dem Eisenacher Stadtrat zur Kenntnis gegebene und vom DEHOGA Thüringen veranlasste Prüfung der Satzung durch den Thüringer Datenschutzbeauftragten wurde ebenso unbeachtet gelassen. Unser Anraten, die Expertenmeinungen und die offene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zum anhängigen Verfahren abzuwarten, wurde links liegengelassen, so Ellinger weiter. Eine derartige Zwangsabgabe kann nicht dazu beitragen dem Tourismus Vorschub zu leisten, sondern schadet eher der Stadt. Von jeher lehnen wir diese Erhebung kategorisch ab und werden auch gegen die Eisenacher Satzung rechtliche Schritte einleiten.“

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