Pflanzenschutzgeräteprüfung

Das Landwirtschaftsamt Bad Salzungen bietet die Möglichkeit, die technische Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte aller Landwirtschaftsbetriebe des Wartburgkreises auf der Grundlage des § 30, Abs. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes durchführen zu lassen.

Danach besteht die Pflicht zur Prüfung aller im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte im Turnus von zwei Jahren. Geräte ohne gültige Prüfplakette müssen stillgelegt werden.
Zur Überprüfung sind 200 bis 1000l Wasser je nach Gerätegröße mitzubringen.
Bei Nichtmitgliedschaft in der Raiffeisen-Warenzentrale Kurhessen ist Barzahlung der Prüfgebühr erforderlich.

Die Überprüfung wird an den Standorten in

Mihla
Halle des ehem. Trockenwerks, Bahnhofsstr. 26a am 27.04.09

Eckardtshausen
Halle der Landwirtschaftsgenossenschaft Förtha, Wolfsburger Straße 26 am 28.04.09

Dermbach
Halle der Agrargenossenschaft «Rhönland» e.G., Am Lindig am 29/30.04.09

jeweils in der Zeit von 09.00 – 15.30 Uhr durchgeführt.

Anzeige
Anzeige