Prozess MITEC gegen FORD

Nach nunmehr 3 Jahren Verfahrensdauer des Prozesses der MITEC in Eisenach gegen FORD wegen Vertragsbruch sowie sklavischer Nachahmung eines MITEC- Produktes ist höchstrichterlich entschieden, dass das Verfahren in Deutschland nach Deutschem Recht fortgesetzt werden wird.

In bisher drei Instanzen hat die Auffassung von MITEC enginetec obsiegt; denn nach dem Landgericht Meiningen, dem Oberlandesgericht Jena und auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist das Verfahren in Deutschland nach Deutschem Recht zu führen und nicht, wie von FORD gefordert, in den USA.

FORD hat bisher auf Zeit gespielt und während des bisherigen Verfahrens eine Vergleichssumme von 2 Mio Euro geboten, obwohl in der Hauptsache noch gar nicht verhandelt wurde. Dies wohl in der Auffassung, MITEC würde bei dieser Vergleichssumme, die nur einen Bruchteil des Schadens ausmacht, das Verfahren einstellen.

Das Verfahren wurde am 23.02.2012, nunmehr in der Hauptsache, am Landgericht in Meiningen mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Es sind Zeugen von FORD aus USA vom Gericht benannt, ebenso Zeugen des Klägers MITEC enginetec.

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