Silvesterknaller gab es in 67 Läden

In 67 Läden der Stadt Eisenach wurden bis heute Knaller und Raketen zu Silvester verkauft. Die Geschäfte mussten diesen Verkauf beim städtischen Gewerbeamt anzeigen. Immerhin gelten für den Verkauf von Feuerwerksartikeln besondere Vorschriften.
Mitarbeiter des Gewerbeamtes nahmen in den vergangenen Tagen einige Kontrollen vor. Die Artikel sind ordnungsgemäß zu lagern, für die Auslage im Geschäft ist die Menge begrenzt, der Rest muss im Lager sicher verwahrt sein. Auch ist in jeden Geschäft eine Person persönlich für den Verkauf zuständig, die Feuerwerksartikel dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Alle Knaller und Raketen müssen eine offizielle Herstellernummer haben. Dass nur geprüfte Artikel verkauft werden, dafür trägt der Verkäufer die Verantwortung. Die meisten Händler beziehen ihre Silvesterartikel über einen Großhändler und diese achten ebenfalls auf Qualität und Sicherheit.
Trotzdem kommen immer wieder gefährliche Knaller zum Einsatz.
Das Thüringer Innenministerium gibt noch einige wichtige Hinweise zum heutigen Gebrauch der Feuerwerkskörper:
– Die gesetzlich erlaubte Abbrennzeit – vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig – sollte eingehalten werden!
– Unbedingt vorher die Gebrauchsanweisung des Herstellers des Feuerwerks lesen und danach handeln!
– Feuerwerkskörper sicher vor Kindern aufbewahren und die Kinder auf die Gefahren hinweisen!
– Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen und niemals in der Hand behalten! Ausnahme: Tischfeuerwerk auf nicht brennbarer Unterlage.
– Raketen und Knallkörper in keinem Fall auf Menschen oder Tiere richten!
– Raketen immer senkrecht aus sicherem Stand (z. B. standsichere Flasche) in einem Getränkekasten und mit entsprechendem Sicherheitsabstand abschießen (auf Windrichtung achten) und Flugbahn der Geschosse beobachten; keinesfalls vom Balkon oder aus dem Fenster werfen!
– Ausreichenden Abstand zu Gebäuden, Fenstern, Autos, Bäumen, Müllcontainern, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten u. ä. einhalten!
– Blindgänger grundsätzlich nicht nochmals anzünden, sondern unbrauchbar machen durch Übergießen mit Wasser.
– Niemals selbst Feuerwerkskörper basteln; dies ist nicht nur äußerst gefährlich, sondern auch strafbar!
– Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen!
– Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen!

Bei einem Brand oder Unfall alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr unter Feuerwehr-Notruf 112!