Stallpflicht für Geflügel endet am 15. Dezember

Die Anordnung zur Aufstallung gehaltenen Geflügels wird im Freistaat Thüringen fristgemäß am 15. Dezember 2005 enden. Darauf hat Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh hingewiesen.

In Thüringen werden in insgesamt 17600 Geflügelhaltungen, ca. 5.03 Mio. Hühner und 245000 Enten, Gänse und Puten gehalten. Zudem gibt es Haltungen mit Perl- und Rebhühnern, Tauben, Wachteln und Laufvögeln. Die Halter von Freilandgeflügel haben im Rahmen des Aufstallungsgebotes Maßnahmen treffen müssen, um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden und somit das Risiko für den Eintrag des Erregers der Geflügelpest zu minimieren.

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter haben während des Aufstallungsgebotes insgesamt 1557 Kontrollen in den Geflügel haltenden Betrieben durchgeführt. Dabei wurden – überwiegend geringere – Beanstandungen festgestellt.Die Geflügelhalter waren in der Regel über die Notwendigkeit des Aufstallungsgebotes einsichtig, sodass ein aufklärendes Gespräch oder ein Verwarngeld ausreichend waren, um das Gebot durchzusetzen. In 175 Fällen wurde eine Ausnahmegenehmigung dann erteilt, wenn eine Stallhaltung tatsächlich nicht möglich oder insbesondere bei Laufvögeln ein Einsperren der Tiere nicht zu verantworten war.

Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh: «Die Geflügelhalter in Thüringen haben – sowohl beim Rassegeflügel als auch beim Wirtschaftsgeflügel – bis auf wenige Ausnahmen die Aufstallung konsequent umgesetzt. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bestände in unserem Freistaat dar und ist daher ebenso wie der Einsatz der Amtstierärzte in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes ausdrücklich positiv zu würdigen», lobte der Minister.

Anzeige

Vor und während des Aufstallungsgebotes wurden Wildvögel und die Geflügelbestände mit Ausnahmegenehmigungen regelmäßig auf das Geflügelpestvirus labordiagnostisch untersucht. Dabei kamen 520 Proben von Wildvögeln (Kot- und Tupferproben), insbesondere von Wildenten und sonstigen Vogelarten, zur Untersuchung. Aus den Geflügelhaltungen mit Ausnahmegenehmigungen wurden 2693 Proben von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln entnommen und auf den Geflügelpesterreger untersucht. Sämtliche Untersuchungen ergaben ein negatives Ergebnis.

Gleichzeitig wurden durch die Zollbehörden intensive Kontrollen des Reiseverkehrs auf den Straßen und am Flughafen Erfurt durchgeführt. Ziel der Kontrollen war, festzustellen, ob illegal Geflügel oder Geflügelprodukte nach Thüringen verbracht wurden. In zwei Fällen führten Fahrer von LKW aus der Türkei Hühnereier mit, die unschädlich beseitigt wurden. Ansonsten gab es keine Beanstandungen im Reiseverkehr.

Der Vogelzug ist inzwischen abgeklungen und damit auch das aktuelle Risiko des Eintrags des Erregers in die Hausgeflügelbestände. Die die Aufstallung betreffenden Maßnahmen der Eilverordnung laufen deshalb zum 15. Dezember 2005 aus.

Minister Dr. Zeh: «Ob es im Frühjahr erneut zu einer bundesweiten Stallpflicht kommen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Ebenso wie die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen wird es auch in Zukunft darauf ankommen, auf Basis von wissenschaftlichen Risikoanalysen die Situation jeweils neu einzuschätzen sowie neue Maßnahmenpakete zu konzipieren.»