Thüringen verbessert Förderung für Exportwirtschaft

Thüringen verbessert die Förderbedingungen für die Exportwirtschaft. Die Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung werde vor dem Hintergrund der momentanen Konjunkturkrise rückwirkend zum 1. Februar 2009 geändert, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz in Erfurt. «Wir gehen davon aus, dass die Unternehmen ihre Präsenz auf den internationalen Märkten gerade jetzt verstärken müssen», so Reinholz. Außenmarketing und Messeaktivitäten spielten in den Unternehmensplanungen deshalb eine wachsende Rolle. «Mit der geänderten Außenwirtschaftsförderung können wir die Wirtschaft dabei gezielt unterstützen.» Die Änderungen gelten zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2010.

Nach aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik ist der Auslandsumsatz in Thüringen im vergangenen Jahr um 1,4 Prozent gestiegen. Dabei wurden in den Monaten April bis Juli 2008 erstmals seit dem Jahr 1991 sogar Rekordwerte von jeweils über 1 Milliarde Euro Umsatzvolumen erzielt. Als «ermutigendes Zeichen» bezeichnete Wirtschaftsminister Reinholz die Tatsache, dass die Auslandsaufträge in Thüringen nur moderat gesunken seien. Während sie im Freistaat um 1,6 Prozent zurückgegangen waren, sank der Auftragseingang deutschlandweit um 7,4 Prozent. «Dennoch müssen die Unternehmen jetzt wieder stärker gegensteuern und ihre Produkte und Dienstleistungen auf den globalen Märkten offensiv anbieten.»

Zu den Verbesserungen der Außenwirtschaftsförderung zählen u.a. die Ausweitung des Kreises förderfähiger Unternehmen und Messen sowie der Wegfall von Förderbeschränkungen. Konkret sind folgende Änderungen geplant:

Neben klassischen Industrieunternehmen können jetzt auch Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (z.B. Medizintechnik, Biotechnologie) sowie industrienaher Dienstleistungen (z.B. Industrie- und Produktdesign) gefördert werden.
Die bisherige Bagatellgrenze für einzelne Fördervorhaben (Gesamtausgaben nicht unter 2.000 Euro förderfähig) wird aufgehoben.
Die Begrenzung der Inlandsmesseförderung auf den Zeitraum von acht Jahren nach Gründung eines Unternehmens wird aufgehoben.
Neu eingeführt wird die Förderung von Regionalmessen in Deutschland (entsprechend der Messe-Systematik des Ausstellungs- und Messeausschusses der deutschen Wirtschaft [AUMA]), allerdings beschränkt auf einen Zeitraum von acht Jahren nach Unternehmensgründung.
Gefördert werden kann künftig auch die Teilnahme an Messen, die nicht in der offiziellen AUMA-Messe-Systematik gelistet sind. (z.B. EuroMold, Fachmesse für Werkzeug- und Formenbau).
Die Einschränkung der Außenwirtschafts- und Marketingberatungen auf einen Förderfall pro Jahr und Zielland wird aufgehoben.
Zusätzlich kann künftig die Teilnahme an Kooperationsbörsen oder Unternehmerreisen in das Ausland unterstützt werden.

Für die Außenwirtschaftsförderung stehen in diesem Jahr rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Fördermittelvergabe hat das Thüringer Wirtschaftsministerium die Thüringer Industrie- und Handelskammern beauftragt.

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