Thüringer Kommunen halten an Bettensteuern fest

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2012 ist die Erhebung einer Übernachtungssteuer als örtliche Aufwandsteuer auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen grundsätzlich zulässig. Beruflich zwingend erforderliche entgeltliche Übernachtungen dürfen jedoch nicht mit einer Übernachtungssteuer belegt werden.

In den Thüringer Städten Erfurt, Weimar, Suhl, Eisenach und Gera wurde nach der Urteilsverkündung im Juli die Erhebung der Abgabe nur noch bei privat veranlassten Übernachtungen gefordert. Jena setzte zunächst die Satzung aus.

Um nicht auf ihre Einnahmequellen verzichten zu müssen, haben nunmehr die Städte Erfurt und Eisenach ihre Satzungen an die vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Vorgaben vermeintlich angepasst und jeweils einen neuen Entwurf zur Kulturförderabgabensatzung vorgelegt, über den in der kommenden Woche in den Stadtratssitzungen entschieden werden soll. Demnach soll nur noch auf private Übernachtungen eine Abgabe erhoben werden. Geplant ist sogar eine rückwirkende Korrektur der Satzung, die der Stadt Erfurt zum 01.01.2011 und die Satzung der Stadt Eisenach zum 01.02.2012.

In dem Erfurter Satzungsentwurf ist normiert, dass der Hotelgast bei einer geschäftlich bedingten Übernachtung dem Hotelier den Nachweis der zwingend beruflich erforderlichen Übernachtung zu erbringen hat.

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„Die Stadtverwaltung war für die von uns, nach Vorlage des Entwurfs zur Satzungsänderung, mehrfach vorgebrachten Sachargumente sowie die geäußerten rechtlichen Bedenken, insbesondere auch mit Blick auf den Datenschutz, nicht im Ansatz zur ernsthaften inhaltlichen Diskussion bereit“, kritisiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

„Nach unserer Bewertung ist die im Satzungsentwurf normierte verfahrensrechtliche Vorgehensweise mit den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht in Einklang zu bringen“, so Ellinger. „Aus diesem Grund hat der DEHOGA Thüringen sich auch mit einem Schreiben an den Thüringer Datenschutzbeauftragten gewandt und gebeten, die Erfurter Satzung, insbesondere den Fragebogen zur Beurteilung des Grundes der Übernachtung, einer Datenschutzrechtlichen Bewertung zu unterziehen.“

Nach Auffassung der Stadtverwaltung soll der Hotelier verpflichtet werden, steuererhebliche Erkundigungen oder auch Nachforschungen beim Gast, bezüglich des Übernachtungsgrundes, einzuholen. Dies ist weder rechtlich haltbar noch dem Betreiber und dem Gast zumutbar.

Nach wie vor fordert der DEHOGA Thüringen die sofortige Abschaffung der Bettensteuern und appelliert an die Kommunen sich endlich von dieser unsinnigen Steuer zu verabschieden.

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