Untersuchung der Rinder auf Bovine Herpesvirusinfektion (BHV1) im Jahr 2017

Die Halter von Rindern werden aufgefordert, zur Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit ihres Rinderbestandes alle Rinder im Alter von über 24 Monaten im Abstand von maximal 12 Monaten (zum Untersuchungszeitpunkt 2016) auf BHV1 untersuchen zu lassen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes unter 03695-617301 zur Verfügung.

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