Urteilsverkündung Prozess MITEC/FORD wegen Überlastung des Gerichts verschoben

Der Vorstand der MITEC AG teilt mit, dass am heutigen Dienstag die vom Oberlandesgericht terminierte Urteilsverkündung vom OLG Jena auf den 08.12.2015 verschoben wurde. Diese Verschiebung wurde nach Rückfrage bei der Pressestelle des OLG mit einer aktuellen Überlastung des OLG-Senats begründet.

Der Vorstand der MITEC hat diese Verschiebung durch Reporter des MDR-Fernsehens, nicht durch das Gericht, erfahren, da man wegen des großen Presseantrages die Kameratechnik im Gerichtsgebäude schon am Vorabend der Urteilsverkündung aufstellen wollte. Nur durch diesen Antrag des Fernsehens, die Technik aufstellen zu wollen, haben wir als Kläger schon gestern am Nachmittag von der Verschiebung Kenntnis erlangt.

Ein ungewöhnlicher Vorgang, nach einer Prozessdauer durch alle Instanzen seit 2007. Die Gerichtsbarkeit in unserem Land ist jedoch frei zu entscheiden. Das ist auch gut so.

MITEC erwartet ein positives Urteil, welches sich auf zwei Gerichtsgutachter stützen wird, die neben weiteren Zeugen im Rahmen einer 10-stündigen Beweisaufnahme Beweise erbracht haben, dass FORD die Entwicklung eines auf MITEC-Knowhow basierenden Wellenausgleichssystems kopiert hat. Die Beweisaufnahme wurde damit vom OLG in der letzten Sitzung beendet.

Der MITEC-Vorstand und die Interessenten in der Zulieferindustrie hätten das für MITEC positive Urteil gerne schon am 17.11. erwartet, so der Kommentar von Dr. Militzer, CEO der MITEC Automotive AG.

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