Vierte Thüringer Stadt mit Bettensteuer

Eisenach hat als vierte Stadt in Thüringen, nach Erfurt, Jena und Gera, eine Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen im Stadtrat beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntgabe soll diese am ersten Tag des folgenden Monats in Kraft treten.

Auch der Eisenacher Stadtrat ließ sich von Argumenten und Fakten die von Seiten des DEHOGA Thüringen mehrfach vorgebracht wurden und klar gegen die Einführung der sogenannten Bettensteuer sprechen, nicht überzeugen und verlangt nach In-Kraft-Treten der Satzung von seinen Gästen einen zusätzlichen Obolus für jede Übernachtung.

Gestaffelt nach Übernachtungsart soll die Abgabe pro Gast und Übernachtung erhoben werden. So müssen dann Gäste bei Übernachtungen in Pensionen und Ferienwohnungen 1,00 Euro Tourismusabgabe bezahlen. Bei einer Hotelübernachtung bis zum 3-Sterne-Segment werden schon 1,50 Euro fällig. Tiefer in die Tasche greifen, müssen Hotelgäste ab einer Klassifizierung mit 4 Sternen. Für jede Übernachtung werden hier 2,00 Euro zusätzlich verlangt.

Die Mehreinnahmen aus der Tourismusförderabgabe sollen laut Beschlussvorlage für die Tourismusförderung der Stadt Eisenach eingesetzt werden, insbesondere für die Bezuschussung der Eisenacher Tourismusgesellschaft.

„Es wundert schon, dass Eisenach genau den Betrag, den es als Zuschuss zur Eisenacher Tourismusgesellschaft gibt, allein von den Übernachtungsgästen kassieren will, wobei das Beherbergungsgewerbe die Umsetzung einer unklaren und rechtlich nicht haltbaren Satzung vornehmen soll“, so Dirk Ellinger, Geschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Fraglich ist auch, ob bei dieser tourismusfeindlichen Steuer noch Touristen kommen, die wie geplant das Stadtsäckel füllen werden.“
Auch gegen diese Satzung der Stadt Eisenach wird der DEHOGA Thüringen eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht in Weimar einreichen.

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