Vogelgrippe: Neue Risikobewertung

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass im Raum Moskau das Vogelgrippevirus H5N1 in einem Geflügelbestand nachgewiesen wurde. Daraufhin hat das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit seine Risikobewertung hinsichtlich der Einschleppung des Virus durch Zugvögel hoch gestuft. Hintergrund ist, dass in Deutschland in der Vergangenheit Zugvögel aus dem betreffenden Raum nachgewiesen wurden.

Der Bund und die Länder haben daraufhin beschlossen, ein flächendeckendes Aufstallungsgebot für Geflügel zu erlassen. Der Bund erlässt eine entsprechende Eilverordnung, die am Samstag, dem 22. Oktober 2005 in Kraft treten wird.

Aufgrund dieser Verordnung haben alle Geflügelhalter in Thüringen ab dem 22. Oktober 2005 ihre Tiere aufzustallen, das heißt in festen Stallungen unterzubringen. Das Aufstallungsgebot ist vorläufig bis zum 15. Dezember 2005 befristet. Für Fälle, in denen das Aufstallungsgebot nicht befolgt werden kann, sind Ausnahmen möglich. Die entsprechenden Genehmigungen sind beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu beantragen. Im Fall einer Genehmigung hat der Geflügelhalter bestimmte Auflagen zu erfüllen, z. B. regelmäßige klinische und labordiagnostische Untersuchungen der Tiere.

Für Geflügelmärkte und -ausstellungen sind bisher keine Einschränkungen vorgesehen. Sicherheitshalber wenden sich die Veranstalter dazu an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Dazu der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit Dr. Klaus Zeh (CDU): «Diese Maßnahmen werden vorsorglich zum Schutz der hiesigen Geflügelbestände ergriffen. Für die menschliche Gesundheit besteht weiterhin keine Gefahr.»