Was tun, wenn es im Urlaub kracht

Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten. Nach einem Unfall gilt generell: sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen! Außerdem sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts, der neben einer Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes in jedem Fahrzeug vorhanden sein sollte, dokumentieren.

Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern (z.B. Italien oder Frankreich) auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer Namen und Anschrift notieren. Ebenso sollte die Unfallsituation fotografiert werden. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streitfragen zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden konnte, sollte der Unfall von der Polizei aufgenommen werden.

Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen, fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.

Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC Online-Shop unter www.adac.de/shop. Die ADAC Merkblätter zu Schadenfällen in 37 Ländern sind unter www.adac.de (Unfall, Schäden & Panne) abrufbar.

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