Wenn Lärm krank macht

Lärmbelastungen zählen zu den negativen Auswirkungen unserer Zivilisationsgesellschaft. Sie begegnen uns faktisch überall, egal ob im privaten Wohnumfeld oder bei der Arbeit. Lärm wirkt direkt auf eines unserer wichtigsten Sinnesorgane und kann gesundheitsschädigende Folgen für den Organismus haben. Bei Lärmexposition am Arbeitsplatz müssen die relevanten Gefährdungen für die Beschäftigten vom Arbeitgeber systematisch ermittelt und bewertet werden.

Als größte Lärmquelle nennen die Deutschen laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes den Straßenverkehrslärm. Mehr als die Hälfte der Befragten füllt sich davon gestört, gefolgt von Lärm durch Nachbarn. Auf Platz drei der Lärmverursacher liegt Industrie- und Gewerbelärm, nahezu gleichauf mit Lärmbelästigungen durch den Flugverkehr. Unser Gehörsinn kann sich den störenden und unerwünschten Geräuschen oder sogar schädlichen Schall allerdings nicht einfach entziehen.

Die Auswirkungen von Lärm werden häufig unterschätzt. Lärm wirkt dabei unmittelbar in zweierlei Hinsicht auf den Organismus. Betroffen sein können Körper und Psyche. Einerseits kann das Gehör selbst durch kurzzeitige Schallspitzen oder aber durch permanent einwirkende hohe Lärmbelastungen geschädigt werden. Die Folgen sind ein vermindertes Hörvermögen, dauerhafte auditive Wahrnehmungen des Ohrs, der sogenannte Tinnitus, oder gar Schwerhörigkeit. Andererseits wirken Lärmbelastungen auf unser Nervensystem. Schlafstörungen, Konzentrationsmangel, Freisetzen von zusätzlichen Stresshormonen oder aber Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen zu den unerwünschten Langzeitfolgen.

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Ein wirksamer Schutz vor Lärm ist daher aktiver Gesundheitsschutz, meint Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen.

Wer am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt ist, sollte der eigenen Gesundheit zuliebe auf keinen Fall auf einen Gehörschutz verzichten, so Hauser. Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers zählen auch in Sachen Lärm: Gefahrenverhütung, Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsminimierung und Gefahrenbekämpfung. Bei Lärmexposition am Arbeitsplatz müssen die relevanten Gefährdungen für die Beschäftigten systematisch ermittelt und bewertet werden, erläutert Arbeitsschutzexperte Ken Hauser.

Aus der Gefährdungsbeurteilung müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden, wie Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Lärmexposition, Festlegungen für den persönlichen Gehörschutz sowie eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten.

Mit einer zielgerichteten arbeitsmedizinischen Vorsorge und regelmäßigen Untersuchungen lassen sich Hörschädigungen frühzeitig erkennen beziehungsweise arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern. So kann die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern erhalten werden, rät Ken Hauser.

Oftmals werden auch im privaten Umfeld die Auswirkungen von Schall unterschätzt. Zu lautes Musikhören beispielsweise wird gerade von Jugendlichen billigend in Kauf genommen, sei es in der Diskothek, auf einem Rockkonzert oder etwa unter den Kopfhörern.

Am 21. März findet in Erfurt der 23. Thüringer Arbeitsschutztag statt. Er befasst sich in diesem Jahr mit Fragen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und modernen Methoden des Arbeitsschutzmanagements.

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