Zum Streit MITEC Automotive AG gegen FORD

Am 29. September 2010, 11 Uhr, wird das Gerichtsverfahren der MITEC Automotive AG gegen FORD, Detroit, USA, wegen Schadensersatz von 20 Mio Euro am Oberlandesgericht in Jena fortgesetzt werden.

Nachdem die MITEC AG am Landgericht Meiningen in der ersten Instanz eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung per Urteil erfahren hat, wird das Revisionsverfahren in Jena fortgesetzt.

«Nachdem sich das Landgericht in Meiningen sowohl sachlich als auch bzgl. des Gerichtstandes im ergangenen Urteil als vollumfänglich zuständig erklärt hat, geht MITEC davon aus, dass auch das Oberlandesgericht Jena dieses Urteil betätigen wird und eine Zurückverweisung an das Landgericht in Meiningen erfolgen wird», so Dr. Militzer, Vorstandsvorsitzender der MITEC Automotive AG in Eisenach.

Der Rechtsstreit um die Standortfrage dauert nunmehr fast 2 Jahre an.

«Das Verhalten von FORD, unangemessene Vergleichsangebote zu unterbreiten und den Rechtsstreit ansonsten auf die lange Bank zu schieben, ist skandalös», so die Stellungnahme von Dr. Militzer.

Das Verfahren MITEC gegen FORD wird in der Branche als wichtiges Verfahren gesehen, dass insbesondere die Vertragsbedingungen der Lieferverträge, denen sich die Automobilzulieferer durch die Automobilhersteller ausgesetzt sehen, zum Thema hat.

Insoweit ist der Verfahrensausgang von Bedeutung für die ganze Branche. Darüber hinaus wird erstmalig ein Verfahren eines deutschen Zulieferers gegen einen US-amerikanischen Konzern an einem deutschen Gericht geführt.