Zwangspfand: Allgemeine Verwirrung im Handel
Kaum ein Thüringer Einzelhandelsunternehmen ist auf das zum 1. Januar 2003 in Kraft tretende Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen vorbereitet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der IHK Erfurt unter 200 Einzelhändlern Nord- und Mittelthüringens.
„Obwohl 95 Prozent der Interviewpartner davon ausgehen, dass das Zwangspfand 2003 Realität wird, zeigen sich die meisten verwirrt über die praktische Umsetzung“, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Lediglich 8 Prozent der Händler hätten erste Maßnahmen eingeleitet.
Laut neuer Verpackungsverordnung muss der Handel ab 1. Januar kommenden Jahres ein Pfand von 0,25 Euro beim Verkauf von Einweg-Getränkeverpackungen (Dosen), wie Bier, Mineralwasser und CO2-haltigen Erfrischungstränken (z.B. Cola) erheben und bei Rückgabe der Verpackungen dem Verbraucher das Geld erstatten.
„Die schwierige praktische Umsetzung ist mit einer hohen Rechtsunsicherheit und enormen Kosten verbunden“, erklärt Grusser. Einige Unternehmen, die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen das Zwangspfand geklagt hätten, seien bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes davon befreit.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin beharre aber auf seiner Linie, den Termin einzuhalten.
„Pragmatische Kooperation statt Eskalation ist jetzt gefragt“, so Grusser. Die Zeit des Hinhaltens und Taktierens sei angesichts des heranrückenden Termins vorbei. Bundesumweltminister Trittin solle den Sofortvollzug zurücknehmen, zumindest bis zur höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes voraussichtlich im März/April 2003. Die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden müssten ebenfalls solange „innehalten“, denn wenn die Kläger höchstrichterlich Recht erhalten, ist mit nachträglichen Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Die IHK Erfurt hält auf einem Informationsblatt weitere Hinweise bereit (Fax-Abruf 0361 3485-911).